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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig ab: Dezember 2024
Geltungsbereich: Diese AGB gelten für alle Leistungen der D.A.T. Dienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen D.A.T. Dienstleistungen,
Inhaber Harro Bodo Goerndt, Weserstr. 16, 26382 Wilhelmshaven (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen
Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber").
- Die AGB gelten für folgende Dienstleistungen:
- Handwerksleistungen (Tischlerarbeiten, Montagetätigkeiten, Hausmeisterdienste)
- Generalunternehmer-Leistungen (Renovierung, Sanierung)
- Immobilienvermittlung gemäß § 34c GewO
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer
stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsabschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als
verbindlich gekennzeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt zustande durch:
- Schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, oder
- Beginn der Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer
- Für öffentliche Auftraggeber gelten ergänzend die Bestimmungen der VOB/B (Vergabe- und
Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B).
§ 3 Leistungsumfang und Ausführung
3.1 Handwerks- und Bauleistungen
- Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot.
- Nachträglich gewünschte Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und
werden gesondert vergütet.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer ausführen zu lassen.
- Erforderliche Genehmigungen und Erlaubnisse sind vom Auftraggeber rechtzeitig beizubringen.
3.2 Generalunternehmer-Leistungen
- Bei Generalunternehmer-Projekten koordiniert der Auftragnehmer alle erforderlichen Gewerke.
- Der Auftragnehmer erstellt nach Auftragserteilung einen detaillierten Projektplan mit Zeitplan
und Kostenaufstellung.
- Vom Auftraggeber beizustellende Materialien müssen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
3.3 Immobilienvermittlung
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und gewerbliche Räume
gemäß § 34c GewO zu vermitteln.
- Die Vermittlungstätigkeit erfolgt auf Provisionsbasis gemäß gesonderter Vereinbarung.
- Ein Provisionsanspruch entsteht bei erfolgreichem Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber und
vermittelter Partei.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
- Die Baustelle bzw. Arbeitsstelle zum vereinbarten Termin zugänglich ist
- Strom- und Wasseranschlüsse zur Verfügung stehen
- Erforderliche behördliche Genehmigungen vorliegen
- Bestehende Schäden und Mängel vor Leistungsbeginn mitgeteilt werden
- Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers
und können zu Mehrkosten führen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Zahlungsbedingungen:
- Bei Kleinaufträgen (bis 1.000 €): Zahlung nach Fertigstellung
- Bei größeren Projekten: Abschlagszahlungen nach VOB/B § 16
- Schlusszahlung: 14 Tage nach Rechnungsstellung
- Abschlagszahlungen können nach Maßgabe der erbrachten Leistungen verlangt werden.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
(bei Verbrauchern: 5 Prozentpunkte) berechnet.
- Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Ein Skontoabzug ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher
Vereinbarung zulässig.
§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend
gemacht werden.
§ 7 Ausführungsfristen und Termine
- Ausführungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich
vereinbart wurden.
- Die Ausführungsfrist beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor:
- Erteilung erforderlicher Genehmigungen
- Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber
- Zahlung vereinbarter Anzahlungen
- Bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen verlängert
sich die Ausführungsfrist angemessen.
§ 8 Abnahme
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung nach Fertigstellung abzunehmen.
- Die Abnahme erfolgt:
- Durch ausdrückliche Abnahmeerklärung, oder
- Nach VOB/B bei öffentlichen Auftraggebern
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 9 Gewährleistung
- Für Bauleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 4 Jahren ab Abnahme gemäß § 13 Nr. 4 VOB/B,
soweit VOB/B vereinbart ist. Bei anderen Leistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.
- Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Nacherfüllung zunächst eine Nachbesserung vorzunehmen.
- Die Gewährleistung entfällt, wenn:
- Der Auftraggeber oder Dritte unsachgemäß in die Leistung eingreifen
- Vom Auftraggeber beigestellte Materialien mangelhaft waren
- Natürliche Abnutzung vorliegt
§ 10 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei leichter
Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht:
- Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers
- Bei Übernahme einer Garantie
- Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist
§ 11 Eigentumsvorbehalt
- Die vom Auftragnehmer eingebauten Materialien und Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer
berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
§ 12 Datenschutz
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
- Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Vertragsabwicklung erhoben und verarbeitet.
- Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wilhelmshaven, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Kontakt bei Fragen zu den AGB:
D.A.T. Dienstleistungen
Harro Bodo Goerndt
Weserstr. 16
26382 Wilhelmshaven
Telefon: 0174 8969137
E-Mail: datdienstleistungen@web.de
Stand: Dezember 2024
D.A.T. Dienstleistungen - Harro Bodo Goerndt