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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig ab: Dezember 2024
Geltungsbereich: Diese AGB gelten für alle Leistungen der D.A.T. Dienstleistungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen D.A.T. Dienstleistungen, Inhaber Harro Bodo Goerndt, Weserstr. 16, 26382 Wilhelmshaven (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber").
  2. Die AGB gelten für folgende Dienstleistungen:
    • Handwerksleistungen (Tischlerarbeiten, Montagetätigkeiten, Hausmeisterdienste)
    • Generalunternehmer-Leistungen (Renovierung, Sanierung)
    • Immobilienvermittlung gemäß § 34c GewO
  3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
    • Schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, oder
    • Beginn der Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer
  3. Für öffentliche Auftraggeber gelten ergänzend die Bestimmungen der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B).

§ 3 Leistungsumfang und Ausführung

3.1 Handwerks- und Bauleistungen

  1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot.
  2. Nachträglich gewünschte Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert vergütet.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer ausführen zu lassen.
  4. Erforderliche Genehmigungen und Erlaubnisse sind vom Auftraggeber rechtzeitig beizubringen.

3.2 Generalunternehmer-Leistungen

  1. Bei Generalunternehmer-Projekten koordiniert der Auftragnehmer alle erforderlichen Gewerke.
  2. Der Auftragnehmer erstellt nach Auftragserteilung einen detaillierten Projektplan mit Zeitplan und Kostenaufstellung.
  3. Vom Auftraggeber beizustellende Materialien müssen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

3.3 Immobilienvermittlung

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und gewerbliche Räume gemäß § 34c GewO zu vermitteln.
  2. Die Vermittlungstätigkeit erfolgt auf Provisionsbasis gemäß gesonderter Vereinbarung.
  3. Ein Provisionsanspruch entsteht bei erfolgreichem Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber und vermittelter Partei.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
    • Die Baustelle bzw. Arbeitsstelle zum vereinbarten Termin zugänglich ist
    • Strom- und Wasseranschlüsse zur Verfügung stehen
    • Erforderliche behördliche Genehmigungen vorliegen
    • Bestehende Schäden und Mängel vor Leistungsbeginn mitgeteilt werden
  2. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu Mehrkosten führen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Zahlungsbedingungen:
    • Bei Kleinaufträgen (bis 1.000 €): Zahlung nach Fertigstellung
    • Bei größeren Projekten: Abschlagszahlungen nach VOB/B § 16
    • Schlusszahlung: 14 Tage nach Rechnungsstellung
  3. Abschlagszahlungen können nach Maßgabe der erbrachten Leistungen verlangt werden.
  4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern: 5 Prozentpunkte) berechnet.
  5. Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Ein Skontoabzug ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

§ 7 Ausführungsfristen und Termine

  1. Ausführungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Die Ausführungsfrist beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor:
    • Erteilung erforderlicher Genehmigungen
    • Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber
    • Zahlung vereinbarter Anzahlungen
  3. Bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen verlängert sich die Ausführungsfrist angemessen.

§ 8 Abnahme

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung nach Fertigstellung abzunehmen.
  2. Die Abnahme erfolgt:
    • Durch ausdrückliche Abnahmeerklärung, oder
    • Nach VOB/B bei öffentlichen Auftraggebern
  3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 9 Gewährleistung

  1. Für Bauleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 4 Jahren ab Abnahme gemäß § 13 Nr. 4 VOB/B, soweit VOB/B vereinbart ist. Bei anderen Leistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.
  2. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Nacherfüllung zunächst eine Nachbesserung vorzunehmen.
  4. Die Gewährleistung entfällt, wenn:
    • Der Auftraggeber oder Dritte unsachgemäß in die Leistung eingreifen
    • Vom Auftraggeber beigestellte Materialien mangelhaft waren
    • Natürliche Abnutzung vorliegt

§ 10 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht:
    • Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
    • Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers
    • Bei Übernahme einer Garantie
    • Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist

§ 11 Eigentumsvorbehalt

  1. Die vom Auftragnehmer eingebauten Materialien und Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.

§ 12 Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
  2. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Vertragsabwicklung erhoben und verarbeitet.
  3. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wilhelmshaven, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  4. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Kontakt bei Fragen zu den AGB:

D.A.T. Dienstleistungen
Harro Bodo Goerndt
Weserstr. 16
26382 Wilhelmshaven
Telefon: 0174 8969137
E-Mail: datdienstleistungen@web.de

Stand: Dezember 2024
D.A.T. Dienstleistungen - Harro Bodo Goerndt